European Accessibility Act bringt Verpflichtung für Wirtschaftsakteure

Flaggen verschiedener EU-Länder

Die europäische Gesetzgebung sieht mit dem European Accessibility Act und der Richtlinie (EU) 2019/882 eine Verpflichtung für Wirtschaftsakteure vor, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei in Verkehr zu bringen. Deutschland hat die EU-Richtlinie 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht übertragen. Die Regelungen treten im Juni 2025 in Kraft. Für Websites und Apps dürften die bereits bekannten Standards nach EN 301 549 maßgeblich sein. Das BIK-Projekt gibt in seiner Infothek einen Einblick in die neue Gesetzgebung.

Masterthesis zum Vergleich BIK BITV-Test versus BITV-Audit

Gisela Kollotzek, Absolventin im Studiengang „Computer Science and Media“ der Hochschule der Medien, hat im Rahmen eines Webinars die Ergebnisse ihrer Masterthesis vorgestellt. Thema der Arbeit ist der qualitative und quantitative Vergleich der Prüfverfahren BIK BITV-Test (DIAS GmbH) und BITV-Audit (T-Systems Multimedia Solutions GmbH), mit denen die Zugänglichkeit von Internet-Angeboten überprüft werden kann. Das Webinar wurde aufgezeichet und kann nachträglich abgerufen werden.

BIK-Prüfverfahren überarbeitet

Das BIK-Prüfverfahren zum Test von Internet-Angeboten nach BITV und WCAG wurde überarbeitet. Die Anpassung erfolgte im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen, die sich durch die Umsetzung der EU-Richlinie 2016/2102 ergeben. Danach ist zu erwarten, dass die BITV zukünftig direkt auf die Anforderungen der DIN EN 301 549 verweist, welche den aktuellen Stand der WCAG 2.1 widerspiegelt. In den Empfehlungen sind nun auch Anforderungen enthalten, die sich explizit auf mobile Ausgabegeräte beziehen. Das BIK-Prüfverfahren wurde diesbezüglich um 12 Prüfschritte erweitert. Ein Prüfschritt entfällt, so dass das neue Testverfahren jetzt insgesamt 60 Prüfschritte umfasst.

Neben den Änderungen bei den Anforderungen wurde auch das Bewertungsschema angepasst. Das ursprüngliche Punktesystem mit den Prüfzeichen 90plus und 95plus entfällt. Zukünftig werden die Angebote analog zum WCAG-Verfahren nur noch als konform oder nicht konform bewertet. Für eine Konformität müssen alle Prüfschritte mit „erfüllt“ oder „eher erfüllt“ bewertet worden sein.

Rückblick auf Informationsveranstaltung zur EU-Richtlinie 2102

Am 17. Oktober 2018 hat das Projekt BIK für Alle gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Informationsveranstaltung zur EU-Richtlinie 2102 durchgeführt. Die Teilnehmer*innen erfuhren Näheres über den aktuellen Umsetzungsstand der Richtlinie in Deutschland. Experten berichteten in einem zweiten Teil von erfolgreichen Umsetzungsstrategien und Instrumenten für die Qualitätssicherung. Veranstaltungsort war der Amtssitz des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Berlin. Zu den Teilnehmer*innen zählten Web-Verantwortliche von Bund, Ländern und Kommunen sowie Mitarbeiter*innen kommunaler Rechenzentren.