Die europäische Gesetzgebung sieht mit dem European Accessibility Act und der Richtlinie (EU) 2019/882 eine Verpflichtung für Wirtschaftsakteure vor, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei in Verkehr zu bringen. Deutschland hat die EU-Richtlinie 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht übertragen. Die Regelungen treten im Juni 2025 in Kraft. Für Websites und Apps dürften die bereits bekannten Standards nach EN 301 549 maßgeblich sein. Das BIK-Projekt gibt in seiner Infothek einen Einblick in die neue Gesetzgebung.