Das BIK-Prüfverfahren zum Test von Internet-Angeboten nach BITV und WCAG wurde überarbeitet. Die Anpassung erfolgte im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen, die sich durch die Umsetzung der EU-Richlinie 2016/2102 ergeben. Danach ist zu erwarten, dass die BITV zukünftig direkt auf die Anforderungen der DIN EN 301 549 verweist, welche den aktuellen Stand der WCAG 2.1 widerspiegelt. In den Empfehlungen sind nun auch Anforderungen enthalten, die sich explizit auf mobile Ausgabegeräte beziehen. Das BIK-Prüfverfahren wurde diesbezüglich um 12 Prüfschritte erweitert. Ein Prüfschritt entfällt, so dass das neue Testverfahren jetzt insgesamt 60 Prüfschritte umfasst.
Neben den Änderungen bei den Anforderungen wurde auch das Bewertungsschema angepasst. Das ursprüngliche Punktesystem mit den Prüfzeichen 90plus und 95plus entfällt. Zukünftig werden die Angebote analog zum WCAG-Verfahren nur noch als konform oder nicht konform bewertet. Für eine Konformität müssen alle Prüfschritte mit „erfüllt“ oder „eher erfüllt“ bewertet worden sein.