Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit rund 20 Jahren als eigenständige Sprache anerkannt. Die Nutzerinnen und Nutzer bezeichnen sich selbst als Gebärdensprachgemeinschaft. Der Deutsche Gehörlosen-Bund fordert ein eigenes Gebärdensprachgesetz, dass den Status als Minderheitensprache nachhaltig schützt und fördert. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kamen jedoch 2022 in einem Sachstand zu dem Schluss, dass die Deutsche Gebärdensprache keine Minderheitensprache sei und auch nicht als Amtssprache verwendet werden könne.