Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 sind einige Wirtschaftsakteure ab 2025 in der Pflicht, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nach EN 301 549 umzusetzen. Hierzu zählen Websites und Apps des Online-Handels, von Banken sowie Personenbeförderungs- oder Mediendiensten. Wie auch bei Websites und Apps öffentlicher Stellen wird die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten überwacht. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden…
Schlagwort: EN 301 549
European Accessibility Act bringt Verpflichtung für Wirtschaftsakteure
Die europäische Gesetzgebung sieht mit dem European Accessibility Act und der Richtlinie (EU) 2019/882 eine Verpflichtung für Wirtschaftsakteure vor, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei in Verkehr zu bringen. Deutschland hat die EU-Richtlinie 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht übertragen. Die Regelungen treten im Juni 2025 in Kraft. Für Websites und Apps dürften die bereits…
Zeigen Sie Engagement: Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit
Laut Richtlinie (EU) 2016/2102 müssen öffentliche Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihren Internet-Angeboten veröffentlichen. Aber auch andere Website-Anbieter können mit einer Konformitätserklärung ihr Engagement für die Barrierefreiheit zeigen. Unterstützt werden sie dabei durch den Accessibility Statement Generator der Firma Siteimprove. Nach Angabe von Basisinformationen, technischer Spezifikationen und den getroffenen Maßnahmen erstellt das Tool automatisch…
BITV 2.0 aktualisiert
Ende Mai 2019 ist die aktualisierte Fassung der BITV 2.0 in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 um, die nicht schon 2018 in das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen wurden. Die neue BITV 2.0 gilt weiterhin für alle öffentlichen Stellen des Bundes, wobei nicht nur Einrichtungen der Bundesverwaltung, sondern auch Stellen betroffen…