European Accessibility Act

Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 sind einige Wirtschaftsakteure ab 2025 in der Pflicht, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nach EN 301 549 umzusetzen. Hierzu zählen Websites und Apps des Online-Handels, von Banken sowie Personenbeförderungs- oder Mediendiensten. Wie auch bei Websites und Apps öffentlicher Stellen wird die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten überwacht. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer.

Teilhabe 4.0: Demonstrator-App

Logo: Teilhabe 4.0 Perspektive ändern, Demonstrator-App
https://demonstrator.teilhabe4punkt0.de/

Mit der Demonstrator-App können Sie auf einfache Weise nachvollziehen, auf welche typischen Barrieren Menschen mit Behinderung im Internet stoßen. Das Angebot ist Teil einer Toolbox, die im Rahmen des Projekts „Teilhabe 4.0“ erstellt wurde und bei der Gestaltung einer barrierefreien Arbeitswelt unterstützen soll. Die Toolbox wird bis April 2023 regelmäßig um weitere Elemente ergänzt.

Das Projekt „Teilhabe 4.0: Digitalisierung der Arbeitswelt barrierefrei gestalten“ ist ein gemeinsames Projekt des Kompetenzzentrums Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) der Evangelischen Stiftung Volmarstein zusammen mit der BAG Selbsthilfe und in Kooperation mit der Technischen Universität Dortmund und anderen.

Neue BFIT-Handreichungen

Für Website-Angebote stehen seit vielen Jahren klare Standards und Prüfmethoden für die barrierefreie Ausgestaltung bereit. Bei Software-Anwendungen sah das bisher anders aus. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) hat nun zwei Handreichungen mit Informationen zu Desktop-Software und mobilen Anwendungen veröffentlicht. Die Beiträge sind unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht und dürfen und den entsprechenden Bedingungen für eigene Projekte verwendet werden.

BFIT-Bund Webinar

Die BFIT-Gruppen AG Software und AG Mobile Anwendungen stellen am 7. Juni 2022 von 14 bis 15 Uhr in einem Webinar ihre Handreichungen vor. Interessierte erfahren, wie sich digitale Barrierefreiheit in den Softwareentwicklungsprozess integrieren lässt, oder wie mobile Anwendungen auf digitale Barrierefreiheit getestet werden können.