Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 sind einige Wirtschaftsakteure ab 2025 in der Pflicht, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nach EN 301 549 umzusetzen. Hierzu zählen Websites und Apps des Online-Handels, von Banken sowie Personenbeförderungs- oder Mediendiensten. Wie auch bei Websites und Apps öffentlicher Stellen wird die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten überwacht. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer.