Für Website-Angebote stehen seit vielen Jahren klare Standards und Prüfmethoden für die barrierefreie Ausgestaltung bereit. Bei Software-Anwendungen sah das bisher anders aus. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) hat nun zwei Handreichungen mit Informationen zu Desktop-Software und mobilen Anwendungen veröffentlicht. Die Beiträge sind unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht und dürfen und den entsprechenden Bedingungen für eigene Projekte verwendet werden.