Am Donnerstag stimmt der Bundestag über die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ab. Im Vorfeld wurden die Änderungspläne kontrovers diskutiert. Einige Eckpunkte: Bundesbehörden sollen ihre Informationen künftig in „Leichter Sprache“ bereitstellen. Barrieren sollen dokumentiert werden. Für Konflikte im öffentlich-rechtlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf eine Schlichtungsstelle vor, die bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung eingerichtet werden soll. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen ausdrücklich die Neuauflage der bestehenden Vorschriften, bemängeln aber, dass die Privatwirtschaft nach wie vor nicht ausreichend zur Barrierefreiheit verpflichtet werden solle. Der Entwurf enthalte zudem zahlreiche Finanzierungsvorbehalte und klammere bestimmte Zielgruppen wie psychisch und seelisch beeinträchtigte Menschen aus. Auch die Belange von Kindern und Jugendlichen würden nicht ausreichend berücksichtigt.
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BMAS-Pressemitteilung vom 16.1.2016)
Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung (PDF-Datei)