Am 22. Mai 2013 trafen sich VertreterInnen aus Verbänden und Politik zu einem Besprechungstermin. Verabredet wurde die Einführung einer offiziellen Notruf-App, die insbesondere Belangen von BürgerInnen mit Sprach-, Hör- oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen Rechnung tragen soll. Die App soll auf allen gängigen Betriebssystemen mit gleichem Funktionsumfang und gleicher Bedienoberfläche laufen. Zudem soll sie den gesetzlichen Bestimmungen des § 108 TKG, der nationalen Verordnung über Notrufverbindungen (Notrufverordnung – NotrufV) und den Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) entsprechen.
Quelle: Pressemitteilung des Dt. Gehörlosen Bundes e.V.