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Reform des Gleichstellungsgesetzes: Stärkung der Leichten Sprache

Veröffentlicht am 14. Januar 2016

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzenwurf zur Reform des Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Ein Ziel ist die Stärkung der Leichten Sprache. Die Leichte Sprache ist eine speziell geregelte sprachliche Ausdrucksweise der deutschen Sprache. Ab 2018 sollen Betroffene einen Rechtsanspruch haben, Bescheide und Informationen von Bundesbehörden in Leichter Sprache zu erhalten. Grundsätzlich wird kritisiert, dass das Gleichstellungsgesetz weiterhin ausschließlich für Behörden gilt, nicht aber für private Institutionen.
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes – Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
People First – Verein von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten

  • BGG
  • Gleichstellung
  • Leichte Sprache

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