Kassel, 08.11.2012 – 09.11.2012
Mit den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern sind zwei neue Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit durch Verbände behinderter Menschen im Recht verankert worden: Zielvereinbarungen (§ 5 BGG) und Verbandsklagen (§ 13 BGG). Mit ihnen soll den gesetzlichen Vorgaben im privatwirtschaftlichen Güter- und Leistungsaustausch (Zielvereinbarungen) und in der öffentlichen Verwaltung (Verbandsklagen) zur Durchsetzung verholfen werden.
Weitere Informationen zur Fachtagung „Rechtliche Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit“