Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 sind einige Wirtschaftsakteure ab 2025 in der Pflicht, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nach EN 301 549 umzusetzen. Hierzu zählen Websites und Apps des Online-Handels, von Banken sowie Personenbeförderungs- oder Mediendiensten. Wie auch bei Websites und Apps öffentlicher Stellen wird die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten überwacht. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer.
Kategorie: Gesetzliche Regelungen/Richtlinien
European Accessibility Act bringt Verpflichtung für Wirtschaftsakteure
Die europäische Gesetzgebung sieht mit dem European Accessibility Act und der Richtlinie (EU) 2019/882 eine Verpflichtung für Wirtschaftsakteure vor, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei in Verkehr zu bringen. Deutschland hat die EU-Richtlinie 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht übertragen. Die Regelungen treten im Juni 2025 in Kraft. Für Websites und Apps dürften die bereits bekannten Standards nach EN 301 549 maßgeblich sein. Das BIK-Projekt gibt in seiner Infothek einen Einblick in die neue Gesetzgebung.
Online-Informationsveranstaltung „Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen“
Die sächsische Staatskanzlei organisiert am 10. März 2022 gemeinsam mit der sächsischen Überwachungsstelle beim dzb lesen eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen“. Dabei werden die Ergebnisse der Prüfungen 2020/21 vorgestellt und ein Überblick über die gesetzlichen Verpflichtungen im Freistaat Sachsen gegeben. Öffentliche Stellen erhalten zudem Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung.
- Termin: 10. März 2022, 10:00 – 12:30 Uhr
- Weitere Informationen zur Veranstaltung „Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen“
W3C-Webstandard zu ARIA
Für die Zugänglichkeit eines Webangebots ist es wichtig, dass die Rolle (Funktion) und der Zustand von Seitenelementen vermittelt wird. Bei vielen HTML-Elementen ist diese Zuordnung klar, z.B. vermittelt <button> automatisch die Rolle „Schaltfläche“. Anders ist das bei sogenannten unsemantischen Elementen, die die Bedeutung nicht vermitteln (z.B. <span>). Diese Elemente werden insbesondere in Kombination mit Skripten eingesetzt, um dynamische Funktionalitäten zu realisieren (z.B. Akkordeon-Elemente, Slider usw.). Um Rolle und Zustand zu vermitteln, sollten unsemantische HTML-Elemente mit ARIA-Attributen ergänzt werden (z.B. <span role=“button“>).
Das W3C hat nun für ARIA einen Webstandard veröffentlicht, der die korrekte Verwendung spezifiziert. In einer Tabelle werden den HTML-Elementen mögliche ARIA-Rollen und Zustände zugeordnet, die Programmierer verwenden können. Außerdem gibt es Beispiele für die inkorrekte Nutzung.
TPGi zu den neuen WCAG-Entwürfen
Die Ende Mai öffentlich zur Diskussion gestellten Entwürfe für 9 zusätzliche WCAG-Erfolgskriterien werden in Expertenkreisen heiß diskutiert und sind nicht ganz unumstritten. Die neuen Kriterien sollen mit WCAG Version 2.2 veröffentlicht werden. Zahlreiche Kommentare und Verbesserungsvorschläge erreichten die Github-Themenseiten des W3C. TPGi, ein renommierter Partner für Barrierefreiheits-Lösungen aus den USA, stellt sein Feedback auf der firmeneigenen Internet-Präsenz gesammelt zur Verfügung.